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Kontakt

Schule Hallau

Schulleitung/Schulverwaltung
Schulgasse 27
CH-8215 Hallau
Telefon +41 52 533 11 40

Bürozeiten:
Mo-Do 7.30 - 12.00 Uhr
Di, Mi, Do 13.15 - 17.00 Uhr


Schulleitung
Barbara Imobersteg


Schulverwaltung
Monika Burgener


Primarschule Hallau

Schulgasse 32
8215 Hallau
Telefon +41 52 533 36 87


Primarschule Oberhallau

Mitteldorfstrasse 12
8216 Oberhallau
Telefon +41 52 681 41 13


Kindergarten Hallau

Schulgasse 27
8215 Hallau
Telefon +41 52 533 36 87


Kindergarten Oberhallau

Trottengasse 7
8216 Oberhallau
Telefon +41 52 681 40 63

Das Angebot der Schulsozialarbeit steht den Eltern, Schülerinnen und Schülern jederzeit während des Schulbetriebs zur Verfügung. Sie können uns telefonisch, per Mail oder persönlich kontaktieren.

Schulsozialarbeiter Kindergarten/Primarschule/Oberstufe
Herr P. Sema Stepanik
Telefon: 079 935 58 15


Anwesend Montag bis Freitag vormittags
Büro: Schulhaus 1851 (renovierter Altbau) im 1. Stock

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Notfallnummern ausserhalb der Bürozeiten:
• Beratung und Hilfe für Kinder & Jugendliche, Tel. 147, www.147.ch
• Elternnotruf: Tel. 0848 35 45 55, www.elternnotruf.ch
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Arbeitsauftrag
Die Schulsozialarbeit berät in Hallau die Schülerinnen und Schüler, die Eltern, sowie die Mitarbeitenden der Schulen in sozialen, persönlichen, familiären und/oder erzieherischen Fragestellungen.
Die Schulsozialarbeit interveniert in Krisen- und Konfliktsituationen in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Sie trägt zur Vermeidung von problematischen Entwicklungen bei und initiiert Angebote, die ein sicheres, respektvolles, selbstbewusstes und gesundes Schulklima fördern oder vermittelt weiterführende Fachstellen. Nebst den Angeboten der Prävention sind das z.B. Einzelgespräche, Gruppen- oder Klasseninterventionen, Teilnahme an Elterngesprächen oder Elternabenden.
In der Schule trägt die Schulsozialarbeit durch die Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Teilnahme an Schulanlässen und Begleitung von Schülerprojekten zur Schulentwicklung und Schulkultur bei.


Arbeitsprinzipien
Freiwilligkeit
Die Einzelberatung ist grundsätzlich freiwillig. Lehrpersonen haben jedoch die Möglichkeit, bei besonderen Vorkommnissen den Schülerinnen und Schülern ein Erstgespräch bei der Schulsozialarbeit zu empfehlen. Die Schülerinnen und Schüler können das niederschwellige Beratungsangebot auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen.

Vertraulichkeit
Die Schulsozialarbeit behandelt die Anliegen der Ratsuchenden vertraulich. Im Falle von Selbst- und Fremdgefährdung ist die Schulsozialarbeit verpflichtet, diese Information zum Schutz der Beteiligten an die zuständigen Stellen weiterzuleiten, z.B. Eltern, Schulleitung und / oder Fachstellen.

Unabhängigkeit und Allparteilichkeit
Durch die strukturelle und fachliche Unabhängigkeit vom System Schule ist die Voraussetzung gegeben, dass die Schulsozialarbeit in Konfliktsituationen zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen allparteilich vermitteln kann.

Niederschwelligkeit
Kinder und Jugendliche, Lehrpersonen, Eltern und Bezugspersonen haben einen einfachen, zeitnahen und unentgeltlichen Zugang zu den Angeboten der SSA.